Hausordnung

  • Hausordnung - Geltungsbereich

Willkommen in der ADTV Tanzschule Sonja Augustin
diese Hausordnung ist gültig für Besucher, Nutzer, Gäste oder sonstige Personen - nachfolgend Besucher -
sowie für Räumlichkeiten der ADTV Tanzschule Sonja Augustin
und alle externen Unterrichte  - nachfolgend Tanzschule -
 
egal aus welchem Grund (Tanzunterricht, Gastronomiebesuch) diese die Räumlichkeiten betreten und unabhängig davon, ob eine Veranstaltung durchgeführt wird.
  • Hausrecht
Der Tanzschule steht in den Räumlichkeiten das alleinige Hausrecht zu.

Mit Betreten der Tanzschule hat jede Person eine kostenlose Mitgliedschaft erworben und ist dadurch Mitglied der Tanzschule. Mit Absprache der Mitarbeiter der Tanzschule darf die Person dadurch die Räume besuchen, verweilen und Kurse nach vorheriger Anmeldung nutzen.
Den Anweisungen der Tanzschule ist Folge zu leisten.
Besucher haben sich so zu verhalten, dass keine anderen Personen geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Hausordnung können zu einem sofortigen Verweis, einem Ausschluss von Veranstaltungen oder auch zu einem dauerhaften Hausverbot führen.

Besuchern wird der Zutritt zur Tanzschule verweigert oder verwiesen, wenn diese:
  • die Anordnungen nicht befolgen
  • erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen
  • gewaltbereit oder zur Anstiftung von Gewalttaten bereit sind
  • ein Hausverbot besteht

  • Typisch Tanzschule Sonja Augustin
In der Tanzschule verwenden wir das wertschätzende und respektvolle Du.
Dies ist die Grundlage für den Umgang miteinander – höflich und respektvoll.
Wir, die ADTV Tanzschule Sonja Augustin, unterrichten gästeorientiert und individuell.

Beim Tanzen ist darauf zu achten, dass raum- und personenangepasst getanzt wird. Wir nehmen aufeinander Rücksicht.

Es gibt keine Kleidungsvorschriften für den Unterricht.
Jedem wie es gefällt und auch angemessen ist.
Natürlich ist im sportlichen Bereich z.B. ZUMBA ® oder HipHop andere Kleidung sinnvoll wie im Gesellschaftstanz ????.
Dies gilt auch für das Schuhwerk! Bitte Rücksicht auf die anderen Besucher und auch auf die Tanzfläche nehmen.
  • Sauberkeit
Die Räumlichkeiten bzw. die Einrichtungsgegenstände sind von den Besuchern sorgsam zu behandeln, in einem sauberen Zustand zu hinterlassen sowie Beschädigungen zu vermeiden.
 
  • Werbung und Dekoration
Werbe- oder Propagandamaßnahmen jeder Art sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind in der Tanzschule grundsätzlich untersagt, wenn sie nicht durch schriftliche Genehmigung der Tanzschule im Einzelfall gestattet wurden.
Die Verteilung von Werbematerialien, Flugzetteln und Zeitschriften im Geltungsbereich ist unbeschadet der sonstigen behördlichen Vorschriften ausschließlich nach Bewilligung der Tanzschule gestattet.
 
  • Getränke und Speisen
Im Gastronomiebetrieb der Tanzschule ist der Verzehr von mitgebrachten Getränken und Speisen nicht erlaubt.
Das Füllen von Flaschen und Gläsern mit Wasser aus den Wasserhähnen der Toilettenanlagen ist untersagt.
In der Tanzschule gilt ein „verstärkter Jugendschutz“ d.h. kein Alkohol für Schülerinnen und Schüler in unseren Räumlichkeiten weder im Tanzunterricht noch bei Veranstaltungen, auch wenn diese laut Gesetz konsumieren dürften.
Alkoholisierten Jugendlichen wird kein Einlass gewährt.
 
  • Haftung/Gefahrentragung
Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeitenden verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen.

Des Weiteren ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, sofern es sich nicht um Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit handelt.

Eine Haftung der Tanzschule für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Tanzschule oder deren Mitarbeitende zurückzuführen.

Bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Hauptpflichten des Vertrages, insbesondere Erteilen von Tanzunterricht) haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit.
 
  • Fundsachen, Personen- und Sachschäden
In der Tanzschule gefundene Gegenstände sind an der Theke abzugeben.
Entstandene Personen- und Sachschänden sind sofort zu melden bei: Sonja Augustin bzw. bei den Tanzlehrenden.
  • Flucht- und Rettungswege
Flucht- und Rettungswege sind uneingeschränkt freizuhalten.
  • Rauchen
Im Gebäude der Tanzschule ist das Rauchen generell verboten.
 
  • Infektionskrankheiten
Bei Auftreten von ansteckenden Krankheiten ist wegen Infektionsgefahr Sonja Augustin bzw. das Büro der Tanzschule unverzüglich zu benachrichtigen.
 
  • Recht am eigenen Bild
Das Filmen und Fotografieren durch Besucher zu privaten Zwecken ist verboten.
Wird während des Unterrichts oder einer Veranstaltung durch die Tanzschule oder beauftragte Unternehmen in Bild und Ton aufgezeichnet, ist es möglich, dass der einzelne Besucher als Teil des Publikums in der Aufzeichnung (z.B. im Rahmen einer Sendungsausstrahlung bzw. Produktion, etc.) erscheint. Der Besucher stimmt der räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkten Verwertung einer solchen Aufzeichnung mit seinem Bild mit Betreten der Tanzschule zu.
Eine Vergütung von Rechten findet insoweit nicht statt.
  • Schlussbestimmungen
Diese Hausordnung tritt mit Wirkung vom 21.02.2022 in Kraft.
Besucher erkennen mit Betreten der Tanzschule diese Hausordnung als verbindlich an. Die Hausordnung kann von der Tanzschule jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden.

Sollte ein Teil der Hausordnung unwirksam sein, berührt dies die restlichen Teile der Hausordnung nicht.

Streitigkeiten mit der Tanzschule unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Soweit der Kunde Kaufmann ist, wird Syke als Gerichtsstand vereinbart.
  • Pflege, Überprüfung, Aktualisierung
Die Hausordnung wird jährlich überprüft und bei Bedarf revidiert bzw. aktualisiert.
  • Mitgeltende Dokumente
Dazu gehören die Geschäftsbedingungen – außerdem das Hygienekonzept der Tanzschule.